ANZEIGE

BHP und KGHM bündeln Kräfte bei der Suche nach Kupfervorkommen

Der australische Bergbauriese BHP und das polnische Unternehmen KGHM haben eine globale Allianz zur Kupferexploration geschlossen, um neue Lagerstätten zu erschließen und die wachsende Nachfrage angesichts eines prognostizierten Kupferdefizits von sieben

•• 3 Min
BHP und KGHM bündeln Kräfte bei der Suche nach Kupfervorkommen

Der australische Bergbaukonzern BHP (ASX: BHP, NYSE:BHP, LSE:BHP) und die polnische KGHM Polska Miedz (OTCPL: KGHPF, WSE: KGH) haben eine weltweite Partnerschaft im Bereich der Kupferexploration vereinbart. Die Kooperation sieht vor, neue Kupferlagerstätten zu identifizieren und zu entwickeln sowie die jeweiligen Ressourcen zusammenzulegen. Hintergrund ist die wachsende Nachfrage nach dem roten Metall bei gleichzeitig sinkender Förderung aus bestehenden Minen.

Grundlage der Übereinkunft ist ein Memorandum of Understanding (MoU), das am Dienstag veröffentlicht wurde. Darin schufen der größte Bergbaukonzern der Erde und der bedeutendste Tagebau-Kupferproduzent der Europäischen Union einen Rahmen für den Austausch geologischer Daten, die Bewertung von Projekten in frühen Explorationsphasen und den Vergleich von Betriebsabläufen. Die Zusammenarbeit fußt auf den bereits existierenden gemeinsamen Aktivitäten in Chile.

Versorgungslücke bei Kupfer als Treiber

„Die Welt wird mehr Kupfer brauchen, angetrieben durch konjunkturelles Wachstum, die Energiewende und Investitionen in die Digitalisierung“, erklärte BHP-CEO Brandon Craig. „Das MoU schafft eine Plattform für die Teams von BHP und KGHM, um gemeinsam neue Wege zur Identifizierung und Erschließung von Wachstumschancen im Kupfersektor zu erarbeiten.“

Die Notwendigkeit der Allianz untermauern aktuelle Marktzahlen. Laut BloombergNEF wird das globale Kupferdefizit bis 2035 auf sieben Millionen Tonnen anwachsen. Bereits heute zeichnen sich Lieferengpässe in zentralen Förderregionen ab. In Chile ging die Produktion im ersten Quartal 2026 um 5,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zurück, was auf nachlassende Erzgehalte zurückzuführen ist. Hinzu kommen operative Probleme an der Grasberg-Mine in Indonesien sowie gesenkte Prognosen beim Joint Venture Kamoa-Kakula in der Demokratischen Republik Kongo, die die weltweiten Kupfervorräte zusätzlich belasten.

KGHM, zugleich der zweitgrößte Silberproduzent weltweit, betreibt große Minen in Polen sowie Anlagen in den USA, Kanada und Chile. Das staatlich kontrollierte Unternehmen möchte seine Entwicklungspipeline ausbauen, während der globale Wettstreit um hochwertige Kupferlagerstätten an Intensität gewinnt. „Das unterzeichnete MoU schafft einen strukturierten Rahmen für weiterführende Gespräche und bereitet den Weg für eine vertiefte Analyse möglicher Kooperationsfelder“, sagte KGHM-Präsident Remigiusz Paszkiewicz.

BHPs ambitionierte Kupferstrategie

Die Zusammenarbeit mit KGHM untermauert BHPs Vorhaben, bis Mitte der 2030er-Jahre eine jährliche Kupferproduktion von zwei Millionen Tonnen zu erreichen. Kupfer hat Eisenerz inzwischen als wichtigsten Gewinnbringer des Konzerns abgelöst. Das rote Metall erzielte 18 Milliarden US-Dollar an zugrunde liegenden Gewinnen, was einem Anteil von 54 Prozent am gesamten bereinigten EBITDA des Unternehmens entspricht.

Parallel zum Joint-Venture-Ansatz investiert BHP erheblich in seine eigenen Anlagen. Im Juli erhielt der Konzern die umweltrechtliche Genehmigung für eine erste Ausbaustufe im Wert von 1,3 Milliarden US-Dollar an der Escondida-Mine in Chile. Zudem wurde ein Ingenieurvertrag zur Erweiterung der Schmelzkapazitäten am Olympic-Dam-Standort in Südaustralien vergeben.

Relevanz für den deutschen Markt

Für Rohstoff-Anleger in Deutschland ist diese Entwicklung von besonderem Interesse, da Kupfer als zentraler Werkstoff der Energiewende gilt. Die Elektromobilität, der Ausbau erneuerbarer Energien und die fortschreitende Digitalisierung treiben die globale Nachfrage nach dem Metall. Der Industriestandort Deutschland ist in hohem Maße auf verlässliche Rohstoffimporte angewiesen. Das Bündnis zwischen BHP und KGHM könnte mittelfristig zur Sicherung der Kupferversorgung beitragen, auch wenn bislang keine konkreten Projekte genannt wurden.

Die Vereinbarung zielt darauf ab, eine Struktur zur Erschließung von Vorkommen außerhalb der bisherigen geografischen Schwerpunkte der beiden Unternehmen in Europa, Australien und Amerika zu etablieren. Damit erweitern beide Konzerne ihren Aktionsradius in einem Markt, der von wachsender Verknappung und zunehmendem Wettbewerb geprägt ist.

BHPKGHMKupferKupferexplorationRohstoffeBergbauEnergiewendeKupferdefizit

Meistgelesene News

  1. Lieferketten in Gefahr: EPC-Canada-Chef sieht massive Sprengstoffrisiken für Minen
  2. Ukraine-Getreidekonflikt: EU-Bauern bremsen geopolitische Ambitionen aus
  3. CleanTech Lithium erwirbt vielversprechende Claims im Salar de Antofalla
  4. Spanish Mountain Gold meldet oberflächennahe Goldfunde aus Machbarkeitsbohrungen
  5. Rohöl über 104 Dollar: Geopolitische Risiken treiben die Preise, Konzerne setzen auf Nahost

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Disclaimer

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. (Rohstoffaktien.news) hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. (Rohstoffaktien.news) regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation: Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London, SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung: Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze. Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen: Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter. In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten: Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. (Rohstoffaktien.news) zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Stock Market Media Ltd. (Rohstoffaktien.news) und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. (Rohstoffaktien.news) Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. (Rohstoffaktien.news) im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. (Rohstoffaktien.news) und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten: Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde: Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.