ANZEIGE

US-Behörde gibt grünes Licht für South32s Hermosa-Bergbauprojekt in Arizona

Der US-Waldservice hat den finalen Betriebsplan für South32s Hermosa-Projekt in Arizona freigegeben. Damit kann der Bergbaukonzern die Infrastruktur auf öffentlichem Land errichten – ein wichtiger Meilenstein für die Förderung kritischer Mineralien wie Zi

•• 3 Min
US-Behörde gibt grünes Licht für South32s Hermosa-Bergbauprojekt in Arizona

Der US-Waldservice (USFS) hat den finalen Betriebsplan für das South32-Projekt Hermosa (MPO) abgezeichnet. Im Rahmen einer Feierstunde am Standort im Süden Arizonas erteilte die Bundesbehörde dem australischen Rohstoffunternehmen damit die Freigabe, auf Flächen des US-Waldservices aktiv zu werden.

Dieser Schritt folgt auf die Veröffentlichung des abschließenden Entscheidungsdokuments (Final Record of Decision) durch den US-Waldservice am 7. Juli. Darin wurde festgehalten, dass das Vorhaben die geringstmögliche Beeinträchtigung des Geländes verursacht und die Belastungen für Umweltressourcen auf ein Minimum reduziert.

Damit steht der bundesrechtliche Rahmen, innerhalb dessen South32 zusätzliche Einrichtungen auf den Waldservice-Flächen errichten und betreiben darf. Diese sind notwendig für die vollständige Erschließung von Hermosa über das privat gehaltene Areal hinaus – namentlich die Hauptzufahrtsstraße, ein zweites Tailings-Lager sowie weitere unterstützende Betriebsstrukturen.

Bundesfreigabe als letzter Etappenstein

Der Bundesstaat Arizona hatte die Mine bereits abgesegnet, weshalb die Bauphase auf privatem Grund annähernd zur Hälfte umgesetzt ist. Die Genehmigung auf Bundesebene betraf jene Infrastruktur, die öffentliche Flächen quert – etwa eine Starkstromleitung, eine zusätzliche Anfahrtsroute, Tailings-Depots und Wasserableitungspunkte.

Hermosa umfasst eine der weltweit größten bislang unerschlossenen Zinklagerstätten, eine Manganlagerstätte in Batteriequalität sowie die jüngst entdeckte Peak-Kupferlagerstätte. Gemeinsam könnten sie einen Betrieb über 70 Jahre tragen, bei dem fünf von der Bundesregierung als kritisch eingestufte Mineralien gefördert werden.

Der untertägige Zinkabbau soll gegen Ende 2027 anlaufen. Das erste Zinkprodukt aus der Verarbeitungsanlage wird laut Unternehmensangaben in der ersten Jahreshälfte 2028 erwartet.

FAST-41-Verfahren als Wegbereiter

Hermosa war das erste Bergbauprojekt, das in das bundesweite FAST-41-Genehmigungsverfahren aufgenommen, darin abgedeckt und schließlich abgeschlossen wurde. Dieses Prozedere ist Infrastrukturvorhaben vorbehalten, die bestimmte Auflagen erfüllen müssen, um ihren Nutzen für die USA zu belegen – während der Wettlauf um kritische Mineralien beschleunigt wird.

South32 beabsichtigt, in den nächsten Wochen erste Erdbewegungen und Vermessungsarbeiten zu starten, um Explorationsbohrungen und geotechnische Untersuchungen vorzubereiten. Dies markiert die erste physische Tätigkeit, die durch die bundesweite Freigabe ermöglicht wird.

„Hier schlägt der Moment, in dem jahrelange Planung, Umweltprüfungen, Abstimmungen und Genehmigungen in konkrete Maßnahmen umgewandelt werden", erklärte Pat Risner, Präsident von South32 Hermosa. „Ich danke unserem Team, den Partnern auf Staatsebene sowie unserer federführenden Behörde, dem Forest Service, die gemeinsamen Einsatz und anhaltendes Engagement gezeigt haben, den Genehmigungsprozess sorgfältig und fristgerecht abzuschließen."

Relevanz für die nationale Sicherheit

Hohe Bundesvertreter trafen sich am Mittwoch mit Beschäftigten von South32 sowie lokalen Interessensgruppen in Hermosa, um diesen Etappenstein zu würdigen. Anwesend waren unter anderem Repräsentanten des Federal Permitting Improvement Steering Council, des US-Landwirtschaftsministeriums (USDA), des US-Waldservices sowie des US-Fisch- und Wildtierdienstes.

„Das USDA und der Forest Service verpflichten sich, Projekte nach den Zeitplänen der Unternehmen und nicht der Regierung zu genehmigen", sagte Stephen Alexander Vaden, stellvertretender Landwirtschaftsminister der USA.

„Vorhaben wie das Hermosa-Projekt unterstützen unsere sicherheitspolitischen Ziele, indem sie die Abhängigkeit unseres Landes von anderen Nationen bei kritischen Mineralien verringern", ergänzte Vaden.

Die Unterzeichnung des Betriebsplans erlaube es South32 laut Risner, mit dem Bau der Infrastruktur zu beginnen, die zur Fertigstellung von Hermosa notwendig ist. „Unsere Vision einer neuartigen Mine, die auf modernster Technologie, Nachhaltigkeit und dauerhaftem Mehrwert für die Gemeinden in Süd-Arizona beruht, kann nun Wirklichkeit werden."

South32HermosaUs Forest ServiceMinenplan ArizonaKritische MineralienZinkbergbauFast-41

Meistgelesene News

  1. Lieferketten in Gefahr: EPC-Canada-Chef sieht massive Sprengstoffrisiken für Minen
  2. Ukraine-Getreidekonflikt: EU-Bauern bremsen geopolitische Ambitionen aus
  3. CleanTech Lithium erwirbt vielversprechende Claims im Salar de Antofalla
  4. Spanish Mountain Gold meldet oberflächennahe Goldfunde aus Machbarkeitsbohrungen
  5. Rohöl über 104 Dollar: Geopolitische Risiken treiben die Preise, Konzerne setzen auf Nahost

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Disclaimer

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. (Rohstoffaktien.news) hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. (Rohstoffaktien.news) regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation: Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London, SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung: Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze. Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen: Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter. In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten: Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. (Rohstoffaktien.news) zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Stock Market Media Ltd. (Rohstoffaktien.news) und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. (Rohstoffaktien.news) Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. (Rohstoffaktien.news) im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. (Rohstoffaktien.news) und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten: Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde: Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.